14.02.2024 · Nachricht · Nutzungsausfall
AG Velbert zu Ersatzteilbeschaffungsproblemen
| Trotz eines fünfstelligen Schadens war das Fahrzeug der Geschädigten noch fahrfähig und verkehrssicher. Deshalb wurden erst die Ersatzteile bestellt. Als außer der Anhängezugvorrichtung, deren Lieferung in wenigen Tagen erfolgen sollte, alles eingetroffen war, gab die Geschädigte das Auto in die Werkstatt. Dann verzögerte sich die Lieferung der Anhängerkupplung doch. Und der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob die Geschädigte schon vor Eintreffen des letzten Teils die Reparatur beauftragen durfte. |
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