13.12.2023 · Nachricht · Ölspurbeseitigung
Die behauptete Üblichkeit ohne lokales Angebot
| Behauptet der beklagte Versicherer, der von der Ölschaden-Beseitigungsfirma berechnete 296,50-EUR-Stundensatz für den Einsatz von Maschine und Personal übersteige die Üblichkeit, üblich seien nämlich nur 210 EUR, ist das kein substanziierter Vortrag, wenn der Versicherer keine Firma in der Region benennen kann, die zum behaupteten Betrag arbeitet. So entschied es das LG Traunstein. |
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