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  • 18.09.2024 · Nachricht · Prozesskosten

    Einigungsgebühr nach Zahlung und Klagerücknahme

    | Die Zahlung auf die Klagezustellung hin, verbunden mit der Erklärung, man werde bei Klagerücknahme oder Erledigungserklärung die bisher entstanden Prozesskosten übernehmen, beinhaltet implizit die Bitte um Klagerücknahme oder Erledigungserklärung. Sie muss nicht explizit formuliert werden. Daher entsteht eine Einigungsgebühr, entschied das LG Detmold. |