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  • 18.07.2022 · Nachricht · Prozesskosten

    Klage, Zurückbehaltungsrecht und sofortiges Anerkenntnis

    | Die Klage auf restlichen Schadenersatz wird mit dem inzwischen gängigem „Zug um Zug“-Antrag eingereicht. Daraufhin erkennt der Versicherer an, meint aber, er habe keinen Anlass zur Klage gegeben. Deshalb müssten die Kosten des Verfahrens dem Kläger auferlegt werden. Vorgerichtlich jedoch hatte der Versicherer den Anspruch inhaltlich abgewehrt und nicht etwa wegen eines Zurückbehaltungsrechtes im Hinblick auf die Abtretung eventueller Rückforderungsansprüche gegen die Werkstatt an ihn. Daher entschied das AG Köln: |