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  • 16.02.2022 · Nachricht · Prozesskosten

    Konsequent Klage erhoben: kein § 93 ZPO

    | Der Unfall datiert vom 6.9. Mit Übersendung der Unterlagen zur Schadenbezifferung am 9.9. setzt der Anwalt dem Versicherer eine Frist zur Zahlung bis zum 23.9. Nach Reparatur des Fahrzeugs wird am 24.9. unter Fristsetzung zum 1.10. erinnert. Am 25.9 schreibt der Versicherer, der Schädiger habe den Schaden noch nicht gemeldet. Daraufhin reicht der Geschädigte am 06.10. die Klage ein. Nach Klagezustellung geht am 21.10. das Geld ein, abzüglich der gängigen Kürzungen hinsichtlich der Desinfektions- und der Mietwagenkosten. |