16.02.2022 · Nachricht · Prozesskosten
Konsequent Klage erhoben: kein § 93 ZPO
| Der Unfall datiert vom 6.9. Mit Übersendung der Unterlagen zur Schadenbezifferung am 9.9. setzt der Anwalt dem Versicherer eine Frist zur Zahlung bis zum 23.9. Nach Reparatur des Fahrzeugs wird am 24.9. unter Fristsetzung zum 1.10. erinnert. Am 25.9 schreibt der Versicherer, der Schädiger habe den Schaden noch nicht gemeldet. Daraufhin reicht der Geschädigte am 06.10. die Klage ein. Nach Klagezustellung geht am 21.10. das Geld ein, abzüglich der gängigen Kürzungen hinsichtlich der Desinfektions- und der Mietwagenkosten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig