06.10.2023 · Nachricht · Prozesskosten
Überflüssiger Fragebogen des Schädigers und § 93 ZPO
| Der Schädiger (hier: selbst regulierende Behörde) hatte einen Fragebogen übersandt. Die darin erbetenen Informationen waren aber bereits im ersten Anspruchsschreiben und in dem damit übersandten Schadengutachten enthalten. Der Fragebogen war daher überflüssig, fand das KG. Anders als das LG Berlin entschied das KG daher, dass sich die Regulierungsfrist von vier bis sechs Wochen für den Schädiger nicht verlängert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat