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  • 06.10.2023 · Nachricht · Prozesskosten

    Überflüssiger Fragebogen des Schädigers und § 93 ZPO

    | Der Schädiger (hier: selbst regulierende Behörde) hatte einen Fragebogen übersandt. Die darin erbetenen Informationen waren aber bereits im ersten Anspruchsschreiben und in dem damit übersandten Schadengutachten enthalten. Der Fragebogen war daher überflüssig, fand das KG. Anders als das LG Berlin entschied das KG daher, dass sich die Regulierungsfrist von vier bis sechs Wochen für den Schädiger nicht verlängert. |