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  • 17.07.2023 · Nachricht · Prozesskosten

    „Wir sind regulierungsbereit“ ist völlig nichtssagend

    | Beantwortet der gegnerische Versicherer die Aufforderung, seine Haftung anzuerkennen, nur mit der Floskel „Wir sind regulierungsbereit“, muss er bei einem Anerkenntnis als Reaktion auf eine Feststellungsklage die Kosten des Rechtsstreits tragen. |