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  • 18.09.2023 · Nachricht · Prozessrecht

    BGH zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    | In manchen Verfahren kann das Ergebnis eines Berufungsverfahrens von einer demnächst erwarteten BGH-Entscheidung abhängen. Derzeit ist das z. B. bei der Frage so, ob die Wertminderung bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten rechnerisch um 19 Punkte zu kürzen ist oder bei der Frage, ob der subjektbezogene Schadenbegriff nicht anzuwenden ist, sofern der Schädiger bestreitet, dass ein berechneter Arbeitsschritt tatsächlich durchgeführt wurde. Da kann es also für beide Parteien sinnvoll sein, einverständlich abzuwarten. |