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  • 17.01.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Feststellungsinteresse bei nicht reagierendem Versicherer

    | Reagiert der gegnerische Haftpflichtversicherer zwei Monate lang auf keine Aufforderung der anwaltlichen Vertretung des Geschädigten, seine Haftung anzuerkennen, ist eine Feststellungsklage zulässig. Das entschied das AG Hannover in einem Beschluss zur Kostentragung in einem Verfahren, bei dem der Versicherer nach Eingang der Klage den Schaden erledigend reguliert hatte. |