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  • 17.05.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers

    | Terminsverlegungsanträge des Verteidigers führen in Straf- und Bußgeldsachen häufig zum Streit mit den Gerichten, die einmal anberaumte Termine nur ungern verlegen. Munition im Kampf um die Terminsverlegung bietet jetzt eine neuere Entscheidung des BGH (21.3.18, 1 StR 415/17, Abruf-Nr. 200699 ). |