18.08.2022 · Nachricht · Prozessrecht
ZPO: Rechtliches Gehör bei gerichtlicher Internetrecherche
| Möchte ein Gericht von ihm dem Internet entnommene Tatsachen als offenkundig im Sinne des § 291 ZPO seinem Urteil zugrunde legen, muss es den Parteien durch einen Hinweis die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. |
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