· Nachricht · Regress
So reagieren Sie auf die Auskunftsklage des VR gegen die Werkstatt wegen der Verbringung
| Ein Versicherer hat es sich zum Sport gemacht, die Werkstatt aus abgetretenem Recht des Geschädigten auf Auskunft zu verklagen, in welche Lackiererei das Fahrzeug nach der Karosseriereparatur verbracht wurde. Darüber hinaus wird die Offenlegung der Rechnung der Lackiererei (Subunternehmer) an die Werkstatt (Hauptunternehmer) verlangt. |
1. Auskunft hat keine Relevanz für die Üblichkeit
Mangels Relevanz dieser Auskunft für die Ermittlung der Üblichkeit (§ 632 Abs. 2 BGB) der pauschalierten Kosten für die Verbringung haben Gerichte das bereits zurückgewiesen (AG Duisburg-Hamborn 4.10.19, 8 C 150/19, Abruf-Nr. 211749; AG Duisburg-Hamborn 5.1.22, 9 C 263/21, eingesandt von A Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde; AG Baden-Baden 19.2.21, 1 C 108/19, Abruf-Nr. 217639).
MERKE | Eine Pauschale ist ja gerade dazu da, sich nicht mit Entfernungs- und Fahrzeitdokumentationen befassen zu müssen (War der Umweg sinnvoll? War Stau oder keiner? War die Bahnschranke offen oder geschlossen?). |
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