· Nachricht · Reinigungskosten
Reinigungskosten sind vorgesehen und zudem erforderlich
| Das AG Coburg hat Reinigungskosten mit zwei Begründungsansätzen zugesprochen. Erstens sei die Notwendigkeit der Reinigung reparaturbedingter Verschmutzungen vom Gutachter vorgesehen. Zweitens liege es auf der Hand, dass solche Verschmutzungen entstehen und wieder beseitigt werden müssen (AG Coburg 25.4.17, 15 C 4/17, Abruf-Nr. 193939 ). |
Eingesandt von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Hamburg
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 114 | ID 44731744