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  • 16.08.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Auch die Werkstatt darf sich auf das Gutachten verlassen

    | Nicht nur der Geschädigte, sondern auch die Werkstatt darf sich auf das Schadengutachten verlassen. Sie darf den Auftrag, gemäß Gutachten zu reparieren, durchführen, entschied das AG München. |