· Fachbeitrag · Reparaturkosten
In Zukunft mit oder ohne Abtretungen? ZDK-Rundschreiben bringt (unnötige?) Unruhe
| Einige Aufregung besteht bei den Werkstätten, nachdem der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sein aktuelles Rundschreiben von Ende Januar über die Landesverbände an die Mitgliedsbetriebe gesandt hat. Das führt zu vermehrten Rückfragen bei den Anwälten. Der Kern des Rundschreibens lautet: „Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH vom 16.1.24 zum Unfallschadenrecht hat der ZDK die bisherige RKÜB erneuert. Sie enthält keine Abtretung mehr, sondern ausschließlich eine Zahlungsanweisung.“ |
Das wird damit begründet, dass bei Geltendmachung abgetretener Forderungen das Werkstattrisiko keine Anwendung findet (u. a. BGH 16.1.24, VI ZR 38/22, Abruf-Nr. 239196). Das allerdings war schon seit der (weitergedachten) Entscheidung des BGH vom 26.4.22, VI ZR 147/21, Abruf-Nr. 230188, klar.
Sollte den Autohäusern und Werkstätten nun tatsächlich geraten werden, auf die Abtretung zu verzichten? Die Antwort auf diese Frage sollte rechtliche, aber auch pragmatische Überlegungen zur Grundlage haben.
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