14.03.2024 · Nachricht · Reparaturkosten
Klage aus abgetretenem Recht: kein Werkstattrisiko
| „Tritt der Geschädigte bei unbezahlter Werkstattrechnung seine Forderung gegen den Schädiger ab, trägt der Zessionar das Werkstattrisiko.“, lautet ein Leitsatz einer BGH-Entscheidung aus der Serie der Feinjustierungsurteile zum subjektbezogenen Schadenbegriff. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat