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  • 14.03.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    Klage aus abgetretenem Recht: kein Werkstattrisiko

    | „Tritt der Geschädigte bei unbezahlter Werkstattrechnung seine Forderung gegen den Schädiger ab, trägt der Zessionar das Werkstattrisiko.“, lautet ein Leitsatz einer BGH-Entscheidung aus der Serie der Feinjustierungsurteile zum subjektbezogenen Schadenbegriff. |