16.02.2022 · Nachricht · Reparaturkosten
LG Köln: Vortrag zu Reparatur-Kostenpositionen nicht notwendig
| Der Versicherer nimmt bei der Erstattung der noch nicht bezahlten Reparaturkosten die üblichen Abzüge vor. Der Kläger bemüht das Werkstattrisiko. Das AG Kerpen verlangt vom Kläger aber detaillierten Vortrag zu den Positionen und Beweisantritt. Der Kläger scheut die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens. Weil das Gericht die Zulassung der Berufung avisierte, trägt er nichts dazu vor und verweist noch einmal auf das Werkstattrisiko. |
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