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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Nachbesichtigung durch Versicherer

    | Schon immer, aber vermutlich bald öfter (siehe VA 22, 154 ) verlangen Versicherer als Reaktion auf die Vorlage eines Schadengutachtens, das verunfallte Fahrzeug selbst zu besichtigen. Dazu gibt es viele Urteile. Das Risiko des Geschädigten, der ein berechtigtes Nachbesichtigungsverlangen zurückweist, liegt im sofortigen Anerkenntnis des Versicherers nach vorliegendem gerichtlich eingeholtem Gutachten (siehe unten OLG Saarbrücken). |

     

    Der Grundsatz lautet: Ein pauschales Recht auf eine Nachbesichtigung durch den Schädiger gibt es entgegen einer älteren mit § 119 Abs. 3 VVG argumentierenden Entscheidung des LG Heilbronn nicht.