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  • 17.03.2023 · Nachricht · Restschadenersatz

    Restschadenersatz (§§ 826, 852 BGB) und Anwaltskosten

    | In den VW-Dieselfällen, in denen der Schadenersatzanspruch aus § 826 BGB bereits verjährt ist, wird regelmäßig der sogenannte Restschadenersatz aus § 852 S. 1 BGB geltend gemacht. Der richtet sich auf Herausgabe des durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Käufers Erlangten. Das ist bei Neuwagen der Werksabgabepreis abzüglich gezogener Nutzungen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs bzw. unter Anrechnung des Weiterveräußerungserlöses. Dieser Anspruch verjährt gemäß § 852 S. 2 BGB in zehn Jahren von seiner Entstehung an. |