01.06.2016 · Fachbeitrag · Restwert
KG zum Thema Restwert und Wartepflicht
| Ein dem Geschädigten anrechenbares Mitverschulden kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil er das Unfallfahrzeug veräußert, ohne zuvor ein Restwertangebot des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners abzuwarten. So entschied es das KG (6.8.15, 22 U 6/15, Abruf-Nr. 145228 ). |
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