18.04.2023 · Nachricht · Restwert
Wenn der Versicherer auf „regionalem Restwert“ beharrt
| Der Schadengutachter ermittelt den Restwert bei einem Haftpflichtschaden auf der Grundlage dreier im Gutachten dargestellter Angebote. Die Bieter sind bis zu etwa 100 km vom Ort des Geschehens entfernt. Der Versicherer stellt sich auf den Standpunkt, dass nach der Rechtsprechung regionale Restwerte das Maß der Dinge seien. Daher hätte der Geschädigte erkennen müssen, dass das Gutachten insoweit fehlerhaft sei. Daher habe er sich nicht auf die Richtigkeit der ermittelten Restwerte verlassen dürfen. Entsprechend seien die erst nach Verkauf eingegangenen Überangebote relevant. |
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