17.05.2023 · Nachricht · Rote Kennzeichen
Rote 06-Kennzeichen und Kfz-Steuer bei Fehlgebrauch
| Beim Gebrauch von roten 06-Kennzeichen, der nicht von den erlaubten Zwecken Prüfungsfahrt, Probefahrt und Überfahrungsfahrt sowie der Fahrt zur Tankstelle und/oder Waschanlage gedeckt ist, dürfte neben den Versicherungsschutzproblemen und dem immer weiter steigenden Risiko der Entziehung der Kennzeichen durch die Zulassungsstelle die Frage der damit verkürzten Kfz-Steuer das kleinste Problem des Kennzeicheninhabers sein. Dennoch ist eine aktuelle BGH-Entscheidung dort hilfreich. Deren Ergebnis: Nachzahlen ja, Steuerstrafrecht nein. |
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