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  • 27.11.2017 · Nachricht · Täteridentifizierung

    Gute Chancen bei schlechtem Messbild

    | Ein sehr unscharfes, kontrastarmes und grob gekörntes Messfoto, das die – teilweise verdeckten – Gesichtskonturen des Fahrers kaum erkennen lässt, ist i. d. R. nicht als Grundlage geeignet, den Betroffenen zu identifizieren. So das KG (1.8.17, 3 Ws (B) 158/17- 162 Ss 88/17, Abruf-Nr. 197444 ). |