14.03.2018 · Fachbeitrag · Unfallhaftpflichtprozess
Die „indizierte“ Erforderlichkeit – was hat es mit der sogenannten Indizwirkung auf sich?
| Keine Frage: In der aktuellen Rechtsprechung der Instanzgerichte geht es in Sachen „Indizwirkung“ drunter und drüber – oft zum Nachteil der Geschädigten. Was besagt diese Argumentationsfigur? Was bedeutet sie für den Anwalt bei Haftpflichtmandaten? Der Beitrag gibt die Antworten. |
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