17.07.2018 · Fachbeitrag · Unfallhaftpflichtprozess
Manipulationsvorwurf muss sauber aufgeklärt werden
| Für den beklagten KH-Versicherer war die Streifkollision kein „Unfall“, sondern willentlich herbeigeführt. Bei einem tatsächlichen Unfall sei ein unfallverhütendes Verhalten beider Fahrer zu erwarten gewesen. Das Fehlen indiziere vorsätzliches Tun. Zum Beweis seiner Manipulationsbehauptung hat der Versicherer beantragt, ein Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen. Der Antrag wurde in beiden Instanzen abgelehnt. Zu Unrecht, so der BGH (10.4.18, VI ZR 378/17, Abruf-Nr. 202156 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig