17.07.2015 · Fachbeitrag · Unfallhaftpflichtprozess
Urkundenvorlage: Unzulässige Ausforschung oder legitime Interessenwahrnehmung?
| Die NSA kommt an alles ran, die deutsche Strafjustiz an fast alles. Und wie sieht es im Zivilprozess aus, speziell in Unfallsachen? Die Aufklärungsmacht des Zivilrichters ist größer als vielfach angenommen. Man muss sie nur zu nutzen oder – je nach Interessenlage – zu begrenzen wissen. VA weist Wege auf zur Aktivierung bzw. Deaktivierung des § 142 ZPO bei Urkunden im Besitz des Gegners und von Dritten. |
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