15.03.2019 · Nachricht · Unfallschadensregulierung
An- und Abmeldekosten nicht pauschal
| Bei der Abrechnung auf Totalschadensbasis werden häufig An- und Abmeldepauschalen in Höhe von 60 bis 100 EUR geltend gemacht. Haftpflichtversicherer pflegen zu kürzen oder ganz zu streichen. Das ist rechtens, wie das KG kürzlich entschieden hat (31.1.19, 22 U 211/16, Abruf-Nr. 207635 ). |
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