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  • 17.07.2014 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Berechnung der Anwaltskosten, wenn nur Restbetrag einzuklagen ist

    | Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zum RVG) auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird (BGH 20.5.14, VI ZR 396/13, Abruf-Nr. 141815 ). |