· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Betreuungsaufwand naher Angehöriger als vermehrte Bedürfnisse
| Im Anschluss an sein Urteil vom 28.8.18 (VI ZR 518/16, Abruf-Nr. 205712 = VA 19, 5 ) hat der BGH seine Rechtsprechung zu den vermehrten Bedürfnissen im Sinne des § 843 Abs. 1 bekräftigt. |
In dem Fall war der Kläger im Alter von knapp sieben Jahren bei einem Unfall schwer verletzt worden. Als die Reha-Bemühungen stagnierten, entschloss sich sein Vater, seinen Beruf aufzugeben, um sein Kind betreuen zu können. Ob und in welchem Maße der Kläger auch noch im streitgegenständlichen Zeitraum ‒ 14 bis 16 Jahre nach dem Unfall ‒ der Betreuung durch den Vater bedurfte und ihr teilhaftig wurde, ist strittig.
Das LG Aschaffenburg hat der am Verdienstausfall des Vaters ausgerichteten Klage nur zum Teil stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG Bamberg das Urteil zulasten des Klägers abgeändert. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde. Sie war erfolgreich.
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