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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Der Fußgängerunfall in der aktuellen Rechtsprechung

    von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen

    | Über Jahre war die Zahl der Verkehrstoten rückläufig, im 1. Hj. 2015 ist sie gestiegen. Das gilt auch für die Zahl der getöteten Fußgänger. Mehrere aktuelle Entscheidungen des BGH und von OLG sind Anlass, das Thema „Fußgängerunfall“ erneut aufzugreifen. In der Aufklärung wie in der juristischen Bewältigung ist kein Unfalltyp so fehlerträchtig wie dieser. Der Beitrag zeigt typische Fehler auf und bietet eine Rechtsprechungsübersicht zur Haftungsquote. |

     

    Arbeitshilfe / Fehler und Fehlerquellen bei der Begutachtung

    Besonders fehleranfällig sind Sachverständigengutachten zu Kfz/Fußgängerunfällen, vor allem Dunkelheitsunfälle. Neuralgische Punkte sind:

     

    • der genaue Kollisionsort;
    • die Berechnung der Ausgangsgeschwindigkeit des Kfz.; welche Geschwindigkeit war zulässig?
      • allgemein,
      • unter Berücksichtigung konkreter Gefahrenmomente und besonderer Verlangsamungsgründe wie z.B. nach § 3 Abs. 2a StVO.
    •  
    • Zum Sichtfahrgebot bei Dunkelheit innerorts OLG München 12.6.15, 10 U 3981/14, auf einer Landstraße OLG Hamm NZV 04, 356;
    • die Geh- bzw. Laufrichtung des Fußgängers (kam er aus Sicht des Kraftfahrers von links oder von rechts?);
    • wie schnell hat sich der Fußgänger bewegt? Dazu OLG Düsseldorf zfs 13, 676 unter Hinweis auf die Untersuchungen von Eberhardt/Himbert (1977);
    • Vermeidbarkeitsbetrachtungen: Zur räumlichen Vermeidbarkeit BGH NJW 92, 2291; 00, 3069. Zur oft vernachlässigten, mitunter hochproblematischen zeitlichen Vermeidbarkeit BGH NJW 05, 1940; NJW 02, 2324;
    • die Erkennbarkeit des Fußgängers. Wo war der Fußgänger, als der Kraftfahrer ihn frühestens erkennen konnte? Und umgekehrt?
    • Entfernung des Kfz vom Kollisionsort im Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung (instruktive Gutachtenkritik von OLG München 4.9.15, 10 U 3814/14, VA 15, 185 und OLG München 31.7.15, 10 U 4733/14, juris). Sonderproblem: Dunkelheitsunfall (auch dazu OLG München VA 15, 18);
    • Hat der Kraftfahrer sachgerecht oder fehlerhaft reagiert, z.B. verspätet? Zu den Reaktionszeiten bei Tageslicht und Dunkelheit s. Schmedding, VRR 06, 417.
     

     

    Hieraus ergeben sich für die Praxis die folgenden Konsequenzen: