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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Die Dauer der Ausfallzeit als Dauerbaustelle ‒ wie lang kann sie, wie lang darf sie sein?

    von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen

    | Mehrere aktuelle Urteile geben Veranlassung, das Thema Ausfallzeit beim Nutzungsausfallschaden (Mietwagenkosten, pauschale Entschädigung, entgangener Gewinn) erneut aufzugreifen und Sie auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen. |

    1. Überblick

    Der BGH hat zwei grundlegende Aussagen gemacht, die Basis des Ausfallschadenersatzes sind.

     

    • Grundlegende Aussagen des BGH

    BGH 5.2.13, VI ZR 363/11, Tz. 22

    „Der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls besteht für die erforderliche Ausfallzeit, d. h. für die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit“.

     

    BGH 14.4.10, VIII ZR 145/09, Tz. 32

    „Der Geschädigte ist mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen.“