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  • 15.01.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Entschädigungsfonds muss Fahrzeugschaden ersetzen

    | § 12 Abs. 2 S. 3 PflVG ist so auszulegen, dass ein Ersatz des Sachschadens des Kfz-Halters an seinem Fahrzeug auch dann zu erfolgen hat, wenn ausschließlich der im Fahrzeug mitfahrende Beifahrer erheblich verletzt wurde und eine Zahlungspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kfz-Unfällen gegenüber dem Beifahrer nur deshalb nicht besteht, weil der betreffende Fahrzeuginsasse den Ersatz seines Personenschadens vom Fahrzeughalter und dessen Versicherer beanspruchen kann (OLG Celle 6.5.15, 14 U 181/14, Abruf-Nr. 146150 ). |