· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Ersatzbeschaffung ohne ausgewiesene MwSt: Wann geht da noch was und wann nicht?
| Der Geschädigte erleidet einen unverschuldeten Totalschaden. Sein Fahrzeug gehört in die Schublade „wird typischerweise regelbesteuert angeboten“. Er schafft es ab und kauft ein Ersatzfahrzeug. Das allerdings erwirbt er ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Nun rechnet der Versicherer auf der Basis des im Schadengutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswerts (WBW) ab. Dabei stellt er allerdings auf den Netto-WBW ab. |
Ist das richtig? Oder kann je nach Kaufpreis des Ersatzfahrzeugs verlangt werden, dass der WBW bis zu dessen Bruttobetrag erstattet wird? Die Antwort: Es kommt darauf an …
Dass bei allen nachfolgenden Abrechnungsmodalitäten der Restwert angerechnet werden muss, ist klar. Es wird daher nicht jeweils wiederholt.
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