· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Hat der Geschädigte eine Pflicht zur Rechnungsprüfung?
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| „Man wird den Geschädigten jedenfalls im Grundsatz für verpflichtet halten müssen, die Reparaturrechnung zumindest einer „laienhaften Plausibilitätsprüfung“ zu unterziehen, so wie er dies typischerweise auch tun würde, wenn er die Reparatur von vornherein auf eigene Kosten in Auftrag gegeben hätte“. Auf Aussagen wie diese des AG Leverkusen (30.9.20, 26 C 266/20, juris) stößt man neuerdings in einer Vielzahl von Entscheidungen ‒ in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen, aber einer gemeinsamen Grundtendenz: den Druck auf den Geschädigten und seinen Anwalt zu erhöhen. VA bringt Sie auf den neuesten Stand. |
Übersicht 1 / 6 wichtige BGH-Grundsätze |
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Übersicht 2 / Die Honorarrechnung des Sachverständigen |
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