16.10.2015 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Kann der Geschädigte Ersatz der Kosten einer Beilackierung und eines Beipolierens verlangen?
| „Die Schadenposition der Saison sind die Lackierkosten. Als hätten sich manche Versicherer verabredet, stehen die Lackmaterialzuschläge und die Erforderlichkeit der Einlackierung zur Farbtonangleichung ganz oben auf dem Zettel der Kürzungswütigen“ (Joachim Otting). Vor allem bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten stehen die Kosten für eine farbtonangleichende Beilackierung und für ein Beipolieren im Fokus. Hier ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig