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  • 16.10.2015 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Kann der Geschädigte Ersatz der Kosten einer Beilackierung und eines Beipolierens verlangen?

    | „Die Schadenposition der Saison sind die Lackierkosten. Als hätten sich manche Versicherer verabredet, stehen die Lackmaterialzuschläge und die Erforderlichkeit der Einlackierung zur Farbtonangleichung ganz oben auf dem Zettel der Kürzungswütigen“ (Joachim Otting). Vor allem bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten stehen die Kosten für eine farbtonangleichende Beilackierung und für ein Beipolieren im Fokus. Hier ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. |