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  • 13.06.2022 · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    Kein genereller Anspruch des VR auf Nachbesichtigung

    | Mit sehr guten Erwägungen verneint das LG Wuppertal ein generelles Nachbesichtigungsrecht des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers. Der Versicherer beanstandet, dass dem Schadengutachten kein Vermessungsprotokoll beigelegen habe. Deshalb könne die vorgesehene Erneuerung bestimmter Fahrzeugteile nicht nachvollzogen werden. Das mache eine Nachbesichtigung notwendig. Der Geschädigte reichte das Vermessungsprotokoll nach, verweigerte aber die Nachbesichtigung. |