16.01.2015 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Kein Verweis, wenn auf Basis mittlerer Preise kalkuliert wurde
| Hat der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige die voraussichtlichen Reparaturkosten auf der Basis durchschnittlicher Arbeitswerte der Region kalkuliert, muss sich der Geschädigte nicht auf noch günstigere Stundenverrechnungssätze verweisen lassen (AG München 1.12.14, 335 C 11782/14, Abruf-Nr. 143426 ). |
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