19.06.2015 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Keine Gefährdungshaftung für Traktor im Arbeitseinsatz
| Bei einem Einsatz eines Kraftfahrzeugs (hier: Traktor mit Kreiselschwader) als reine Arbeitsmaschine (hier: auf einer Wiese) ist ein Schaden, der dadurch entsteht, dass ein anderes Fahrzeug durch ein abgefallenes Metallstück beschädigt wird, nicht dem Betrieb i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen (BGH 24.3.15, VI ZR 265/14, Abruf-Nr. 176454 ). |
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