Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.07.2023 · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    Lohnsteuerschaden durch Arbeitgeberrabatt

    | Nimmt der Geschädigte für die Reparatur des Unfallfahrzeugs durch den Betrieb seines Arbeitgebers einen Mitarbeiter- oder Werksangehörigenrabatt in Anspruch, ist der Rabatt ein geldwerter Vorteil. Werden dabei Freigrenzen überschritten, muss hierauf Lohnsteuer gezahlt werden. Weil die Steuer direkt einbehalten wird, wird dadurch faktisch ein um die Steuer gekürzter Lohn ausgezahlt. |