17.07.2023 · Nachricht · Unfallschadensregulierung
Lohnsteuerschaden durch Arbeitgeberrabatt
| Nimmt der Geschädigte für die Reparatur des Unfallfahrzeugs durch den Betrieb seines Arbeitgebers einen Mitarbeiter- oder Werksangehörigenrabatt in Anspruch, ist der Rabatt ein geldwerter Vorteil. Werden dabei Freigrenzen überschritten, muss hierauf Lohnsteuer gezahlt werden. Weil die Steuer direkt einbehalten wird, wird dadurch faktisch ein um die Steuer gekürzter Lohn ausgezahlt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat