· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Mietwagenklassifizierung: Alter kein Herabstufungsgrund
Bei der Ermittlung der ersatzfähigen Mietwagenkosten ist es rechtsfehlerhaft, ein Unfallfahrzeug aus dem Alterssegment 5 bis 10 Jahre allein aus Altersgründen in die nächstniedrigere Tabellengruppe (SCHWACKE-Automietwagenklassen) einzustufen (OLG Dresden, 18.7.12, 7 U 269/12, Abruf-Nr. 122849). |
Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Praxishinweis
Mit der irrigen Begründung, das sei gefestigte Rspr., hatte das LG Zwickau bei zwei Unfallfahrzeugen im Alter von 5 bis 10 Jahren jeweils die nächstniedrigere Tabellengruppe gewählt. Das OLG Dresden hat die Dinge gerade gerückt. Wie schon im Beschluss vom 17.4.09, 7 U 7/09, Abruf-Nr. 093032, schließt sich der Senat der ganz überwiegend vertretenen Ansicht an, die beim Mietwagenkosten-Ersatz einen Gleichlauf mit der Herabstufungspraxis bei der abstrakten Nutzungsausfallentschädigung ablehnt.
Allein das Fahrzeugalter ist in der Tat kein plausibler Herabstufungsgrund. So auch OLG Celle 29.2.12, 14 U 49/11, Abruf-Nr. 121461 unter Hinweis darauf, dass es um eine Frage der Schadenminderungspflicht i.S.d. § 254 BGB geht, wenn der Schädiger/VR einwendet, der Geschädigte habe einen Wagen einer zu hohen Fahrzeugklasse gemietet. Der aus abgetretenem Recht klagende Vermieter kann an seiner eigenen Einordnung festgehalten werden (BGH VA 12, 92).