· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Nachweis der posttraumatischen Belastungsstörung
| Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist Thema unzähliger Gerichtsentscheidungen. Doch nur wenige sind so fundiert und strukturiert wie das Urteil des OLG Celle, über das hier zu berichten ist. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Gegenstand des Rechtsstreits sind die gesundheitlichen Folgen eines Verkehrsunfalles, den der Kläger 2005 als Beifahrer in einem Pkw erlitten hat. Der Fahrer, sein Bruder, hat durch den Unfall sein Leben verloren. Der Kläger hat behauptet, er habe unfallbedingt u. a. eine Rippenfraktur, eine HWS-Distorsion und eine LWS-Prellung erlitten. Außerdem habe sich eine dauerhafte PTBS mit schweren Depressionen entwickelt. Dadurch sei er bis heute zu 100 Prozent arbeitsunfähig geworden.
Das LG hat neurologische und psychiatrische Gutachten eingeholt. Es ist sodann davon ausgegangen, dass eine unfallbedingte PTBS mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Zu Unrecht ‒ wie das OLG nach ergänzender Beweisaufnahme feststellt. Die in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme sei ungenügend, soweit es die psychiatrische Begutachtung des Klägers betreffe. Deshalb hat der Senat ein neues Gutachten eingeholt. Die genauen Gründe dafür werden im Einzelnen ausführlich aufgeführt. Die psychiatrische Neubegutachtung hat nach Einschätzung des Senats zweifelsfrei ergeben, dass der Kläger unfallbedingt nicht unter einer PTBS gelitten hat (OLG Celle 22.1.20, 14 U 106/18, Abruf-Nr. 215203).
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