· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Nutzungsentschädigung in einem Langzeitfall
| Nahezu sämtliche Probleme der pauschalen (abstrakten) Nutzungsausfallentschädigung und deren Kleinhaltung sind Gegenstand des Urteils des OLG Brandenburg vom 27.2.20 (12 U 86/18, Abruf-Nr. 215658 ). Im Einzelnen: |
- Nutzungswille,
- Dauer des Ausfallzeitraums (hier: 105 Tage) und Risikoverteilung bei Reparaturverzögerung,
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