· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
OLG Celle zur Vorfinanzierungspflicht und Kasko-Inanspruchnahme
| Ob und ggf. wann ein Geschädigter im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht verpflichtet ist, den Schaden aus eigenen Mitteln, z. B. durch Kreditaufnahme oder Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung, vorzufinanzieren, ist bekanntlich seit langem umstritten. Der Unfallfach-senat des OLG Celle gibt eine überzeugende Antwort. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Hintergrund ist, wie meist, ein Streit um die Dauer der Ausfallzeit beim Nutzungsausfallschaden (hier: Mietwagenkosten). Bis der Kläger, ein Rentner mit einem Monatseinkommen von 800 EUR, sein Fahrzeug repariert zurück hatte, waren 40 Tage vergangen. Diese lange Ausfallzeit = Mietdauer habe er durch eine Kreditaufnahme oder die Inanspruchnahme seiner Vollkasko wesentlich abkürzen können, so der beklagte KH-Versicherer.
Mit dieser auch in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung konnte er sich nicht durchsetzen. Das OLG Celle folgt der eindeutig herrschenden Meinung (15.5.18, 14 U 179/17, Abruf-Nr. 202229). Diese Ansicht wird nunmehr auch vom OLG Naumburg (früher a. A.) vertreten (siehe VA 17, 188).
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