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  • 14.07.2017 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    OLG Hamm: Bei fiktiver Abrechnung gibt es keinen Ersatz für Beilackierungskosten

    | Ohne die Problematik auch nur annähernd auszuschöpfen und sich mit der Gegenmeinung in Rechtsprechung und Literatur auseinanderzusetzen, hat das OLG Hamm die Kürzung des bekl. Versicherers in Höhe der Beilackierungskosten (440,22 EUR) anerkannt. |