· Nachricht · Unfallschadensregulierung
OLG München zum merkantilen Minderwert beim BMW M6 Cabrio
| Wie der merkantile Minderwert bei einem Unfallschaden an einem Pkw der Sonderklasse zu ermitteln ist, zeigt ein Urteil des OLG München. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der beklagte Versicherer hatte den merkantilen Minderwert mit 5.000 EUR reguliert. Das LG München II hat nach gutachterlicher Beratung auf 10.000 EUR erhöht. Das war dem Eigentümer des BMW M6 Cabrio zu wenig. Mit seiner Berufung forderte er weitere 25.034,38 EUR.
Damit hatte er vor dem OLG München keinen Erfolg (16.11.18, 10 U 1563/18, Abruf-Nr. 206433). Nachdem das OLG den erstinstanzlichen Sachverständigen erneut angehört hat, hat es die Schätzung des LG bestätigt.
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