· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Opa auf Pedelec ‒ null Schadenersatz
| Die Nachfrage nach Fahrrädern mit Elektromotor ist ungebrochen. Entsprechend steigt die Zahl der Unfälle, zumal von älteren Menschen. Prototypisch ist der Sachverhalt, der dem Hinweisbeschluss des OLG Hamm zugrunde liegt. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Unfallort: Landstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung; Beteiligte: der Kl., ein 80-jähriger Mann auf einem Pedelec, und der Bekl. als Fahrer/Halter eines Pkw. Unfallhergang: Der Kl. befuhr zunächst einen Seitenstreifen (Mehrzweckstreifen) entlang der Hauptfahrbahn der Landstraße. Dann fuhr er auf die Hauptfahrbahn, um auf der anderen Seite auf einen Linksabbiegerstreifen zu gelangen. Für ihn von hinten näherte sich der Bekl.-Pkw mit angeblich überhöhter Geschwindigkeit. Unter strittigen Begleitumständen kam es zur Kollision. Die Bekl. lehnten jegliche Ersatzpflicht ab. Sachverständig beraten hat das LG Münster die Klage abgewiesen (11 O 79/16).
Das OLG Hamm hielt die Berufung für unbegründet (§ 522 Abs. 2 ZPO) und hat sie anschließend zurückgewiesen (10.4.18, 7 U 5/18, Abruf-Nr. 204297).
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