12.12.2014 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
RDG-Verstoß bei (Zweit-)Abtretung an Factoring-Unternehmen
| Die Abtretung einer Forderung (hier: des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten auf Erstattung von Sachverständigenkosten) durch einen Sachverständigen an ein Factoring-Unternehmen, das nicht über eine Registrierung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG verfügt, ist wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 Fall 2 RDG in Verbindung mit § 3 RDG gemäß § 134 BGB nichtig, wenn das Factoring-Unternehmen nicht das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt (BGH 21.10.14, VI ZR 507/13, Abruf-Nr. 173257 ). |
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