10.12.2014 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Restwert: LG Köln distanziert sich von OLG Köln
| Als Herr des Restitutionsgeschehens ist der Geschädigte nicht verpflichtet, dem gegnerischen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zu geben, ein sogenanntes Überangebot vorzulegen (Abweichung von OLG Köln 16.7.12, 13 U 80/12) (LG Köln 8.10.14, 13 S 31/14, Abruf-Nr. 143439 ). |
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