17.07.2018 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Restwert: Schnellverkauf muss dem KH-VR angekündigt werden
| Ohne die abweichende Position des BGH (zuletzt NJW 17, 953, 3449) auch nur zu erwähnen, hält das OLG Braunschweig eine Geschädigte für verpflichtet, der gegnerischen KH-Versicherung die beabsichtigte Veräußerung des Unfallwracks anzukündigen (30.1.18, 7 U 3/17, Abruf-Nr. 202006 ). |
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