17.07.2020 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Restwertkarten neu gemischt: Wer hat den Schwarzen Peter?
| Von „Paradigmawechsel“ ist die Rede (Ch. Huber). Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werde das Autohaus-Urteil des BGH vom 25.6.19, VI ZR 358/18, VA 19, 170 (Abruf-Nr. 210470 ) die Zahl der Auseinandersetzungen wieder ansteigen lassen – einschließlich möglicher Regressverfahren gegen Kfz-Sachverständige, so E. Fuchs (Der Kfz-Sachverständige 6/19, S. 20/22). Was hat es mit dieser Entscheidung wirklich auf sich? Ein Zwischenfazit nach rund 12 Monaten in 12 Punkten. |
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